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1×1 der Energiewende: „Energiewende“

Energiepolitik

Neben den Unternehmen und den privaten Haushalten ist der Staat ein wichtiger Akteur im Bereich der Energiewirtschaft, der für die politischen Rahmenbedingungen der Energiemärkte verantwortlich ist. Die politischen Prozesse, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie stehen, bezeichnet man dabei als „Energiepolitik“. Dabei gibt es viele Berührungspunkte mit anderen Politikfeldern wie zum Beispiel der Umwelt- und Außenpolitik . Energiepolitik wird nicht nur von der Bundesregierung betrieben, sondern auch die Landesregierungen und Kommunen sind aktiv. Aber nicht nur Personen mit besonderen Funktionen innerhalb staatlicher Institutionen sind an energiepolitischen Entscheidungen beteiligt, sondern auch viele Interessengruppen sind aktiv (z. B. Branchenverbände, Umweltschutzorganisationen).

Energiewende

Mit „Energiewende“ ist der Umbau der Energieversorgung in Deutschland gemeint, der zurzeit vollzogen wird. Zentrales Ziel ist dabei die schrittweise Umstellung der Versorgung auf erneuerbare Energien: Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Erdwärme sowie Strom, Wärme und Kraftstoffen decken; heute sind es gut 12 Prozent.

Um die Ziele zu erreichen, soll in allen Lebensbereichen Energie wesentlich effizienter und sparsamer eingesetzt werden. Die Herausforderungen sind groß, denn die Energieversorgung soll sicher, umweltfreundlich und bezahlbar bleiben. Konkrete Probleme bereitet momentan beispielsweise der notwendige Ausbau der Stromtrassen in der Fläche, der technisch aufwendig und mit Eingriffen in die Landschaft verbunden ist. Intensiv wird derzeit zudem über die Kosten für die Verbraucher diskutiert.

Kyoto-Protokoll

Klimaschutz war das Ziel des 1997 in Kyoto (Japan) beschlossenen Zusatzprotokolls der Klimarahmenkonventionen der Vereinten Nationen (UNFCCC). Erstmals verpflichteten sich die Industriestaaten ihren Ausstoß an Treibhausgasen zu reduzieren, unbeachtet blieben dabei Schwellen- und Entwicklungsländer. Die einzelnen Länder haben sich unterschiedliche Zielwerte gesetzt. Deutschland beispielsweise verpflichtete sich, seine Treibhausgasemissionen in der ersten Geltungsperiode zwischen 2008-2012 um mindestens 21 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken – dieses Ziel wurde 2007 erreicht. 2005 trat das Protokoll in Kraft − 193 Staaten und die EU unterschrieben, einige Länder, wie USA und China, traten dem Protokoll nie bei oder stiegen, wie Kanada und Japan 2011, wieder aus. Die letzte UN-Klimakonferenz ergab die Verlängerung des, ursprünglich bis 2012 geltenden, Protokolls bis 2020.

Nachhaltigkeit

Der Begriff Nachhaltigkeit bedeutet im Kern, die zukünftige Entwicklung so zu gestalten, dass die Grundbedürfnisse aller Menschen heute, aber auch die künftiger Generationen befriedigt werden können und Lebensbedingungen dauerhaft gesichert sind. Dies bezieht sich nicht nur auf eine intakte Umwelt, sondern auch auf ein funktionierendes soziales und ökonomisches Gefüge. Auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro (1992) wurde auf globaler Ebene über die weitere Umwelt- und Entwicklungspolitik diskutiert und beschlossen, den Gedanken der „Nachhaltigen Entwicklung“ zum grundlegenden Prinzip der Politik zu machen. In den Folgejahren wurde der Begriff immer weiter konkretisiert und nach Wegen gesucht, wie das Prinzip Nachhaltigkeit Eingang in das politische Alltagsgeschäft finden kann. Regelmäßig wird ein Bericht zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland vom Statistischen Bundesamt vorgelegt. Darin wird die Entwicklung verschiedener Größen aufgezeigt (z. B. Treibhausgasausstoß, Studienanfängerquote), die Hinweise auf eine nachhaltige Entwicklung geben.

Öffentliche Güter

Die Tatsache, ob ein Gut frei zugänglich und kostenlos ist, hat durchaus Konsequenzen darauf, wie wir damit umgehen. Das zeigt sich am Umgang mit den sogenannten öffentlichen Gütern. Beispiele dafür sind Deichanlagen gegen Überschwemmungen oder auch eine intakte Umwelt. Beide stehen allen zur Verfügung. In der Regel kann niemandem ihre Nutzung verwehrt werden. Anders ist es hingegen bei privaten Gütern wie beispielsweise einer Pizza aus dem Supermarkt: diese kann nur einmal konsumiert – sprich: gegessen – werden. Der Eigentümer der Pizza kann selber entscheiden, ob er sie mit anderen teilen möchte oder nicht. Er kann andere also vom Konsum ausschließen. Weil dies bei öffentlichen Gütern nicht ohne weiteres möglich ist, werden sie nicht ohne weiteres bereitgestellt. Sind die öffentlichen Güter dann auch noch frei zugänglich, kann ihnen eine Übernutzung drohen, wie z. B beim Klima zu beobachten ist. Deshalb sind staatliche Stellen gefordert, über entsprechende Regelungen die Probleme zu lösen.

Zieldreieck der Energiepolitik

Der Staat als ein wichtiger Akteur der Energiewirtschaft ist verantwortlich für die Schaffung von Regelungen für die Bereitstellung und Verteilung von Energie. Dabei sind drei Ziele von besonderer Bedeutung: die Versorgungssicherheit, die Umweltverträglichkeit und die Wirtschaftlichkeit. Versorgungssicherheit: Um Engpässe in der Versorgung zu vermeiden, soll mithilfe der Energiepolitik ein ausreichendes Angebot für die Nachfrager bereitgestellt werden. Umweltverträglichkeit: Insbesondere fossile Energieträger , wie z. B. Kohle, bringen viele Umweltprobleme mit sich. Die Energiepolitik soll diese negativen Folgen der Energieerzeugung reduzieren, um eine möglichst hohe Umweltverträglichkeit zu erreichen. Wirtschaftlichkeit: Energie muss wirtschaftlich, d. h. kostengünstig erzeugt werden, für den Verbraucher also „bezahlbar“ sein. So bedeutsam diese Ziele im Einzelnen sind, so schwierig ist es oft, sie in der Realität „unter einen Hut“ zu bringen.