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1×1 der Energiewende: „Ausbau der erneuerbaren Energien“

Energiemärkte

Der Markt für Energie ist kein gewöhnlicher Markt. Dies liegt daran, dass „Energie“ als Oberbegriff für unterschiedliche Produkte (z. B. Strom, Gas, Erdöl, Stein- und Braunkohle) verwendet wird, für die es wiederum verschiedene Verwendungsmöglichkeiten gibt. Diese Verwendungsmöglichkeiten und die Wertschöpfungsketten sind ein Grund, warum nicht von „einem“ Energiemarkt gesprochen werden kann. Die einzelnen Märkte haben sich auch aufgrund technischer und politischer Rahmenbedingungen sowie räumlichen Gegebenheiten unterschiedlich entwickelt. Besondere Rahmenbedingungen prägen dabei das Bild der Märkte für Strom und Gas. Beide Energieformen sind an Leitungen gebunden und können nicht auf einem anderen Weg transportiert und an die Verbraucher verteilt werden. So wird beispielsweise der Strom über Stromnetze (z. B. Hochspannungsleitungen) verteilt, die in Deutschland von unterschiedlichen Netzunternehmen betrieben werden. Ein Wettbewerb unter den Netzbetreibern kann aufgrund des natürlichen Monopols im Netzbereich nicht zustande kommen.

Energiemix

Der Begriff Energiemix bezeichnet die Kombination verschiedener Energieträger (z. B. Kohle, Erdgas, Biomasse ), mit denen der Energiebedarf gedeckt wird. Einige Energieträger werden hauptsächlich für die Erzeugung von Wärme und Strom eingesetzt, wie etwa Kohle und Sonnenenergie. Andere wiederum, wie zum Beispiel Erdöl, finden größtenteils im Verkehrswesen oder industriellen Produktionsprozessen Verwendung. Um nicht in Abhängigkeit einer bestimmten Energiequelle zu geraten, ist es sinnvoll, den Energiemix möglichst breit zu fächern. So können bei Ausfall eines Rohstoffes beispielsweise keine Versorgungsengpässe entstehen. Es gibt aber auch andere wichtige Kriterien wie etwa die Umweltauswirkungen, die mit der Nutzung verbunden sind, ob der Energieträger im eigenen Land verfügbar ist oder auch wie teuer der Rohstoff jetzt und in Zukunft sein wird.

Sektorkopplung

Der Begriff beschreibt den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen zur Versorgung mit Wärme (bzw. Kälte) oder im Bereich Mobilität. Erdwärme wird beispielsweise mit elektrisch betriebenen Wärmepumpen nutzbar. Die Sektoren Wärme und Strom werden auf diese Weise miteinander verbunden. Elektroautos wandeln hingegen Strom in Antriebsenergie um, d. h. die Sektoren Strom und Mobilität werden miteinander verzahnt. Sektorkopplung trägt dazu bei, dass weniger fossile Energieträger gebraucht werden..

Ausbau der erneuerbaren Energien – Strom

Emissionshandel

Eine wichtige Maßnahme zum Klimaschutz ist der sogenannte Emissionshandel, der 2005 in der EU eingeführt wurde. Teilnehmen müssen Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie Stahlwerke und Raffinerien, aber auch Energieerzeuger (z. B. Kohlekraftwerke) und der Flugverkehr.

Für jede Tonne Kohlendioxid, die eine Anlage emittieren will, benötigt sie das Recht zum CO2-Ausstoß in Form eines Zertifikates. Die Gesamtmenge an Treibhausgasen pro Jahr wird vom Staat festgelegt. Mit diesen „Verschmutzungsrechten“ lässt sich handeln. Produziert ein Unternehmen beispielsweise weniger und verbraucht somit nicht alle ihm zugeteilten Rechte, so kann es diese verkaufen. Andere Unternehmen wiederum müssen zusätzliche Zertifikate erwerben, wenn sie mit ihrer Produktion mehr CO2 produzieren, als ihnen erlaubt ist.

So entsteht ein Markt für Verschmutzungsrechte, der dazu führen soll, dass die Vermeidung von CO2-Emissionen dort erfolgt, wo sie am günstigsten zu haben ist.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie zum Beispiel Sonne oder Wind wird seit 2000 durch das EEG geregelt. Die wichtigste Regelung darin ist die garantierte Vergütung jeder eingespeisten Kilowattstunde Strom zu einem festen Preis. Diese wird für 20 Jahre gezahlt ab dem Zeitpunkt, an dem die Anlage in Betrieb geht. Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Quellen abzunehmen und entsprechend zu den festgelegten Beträgen zu vergüten. Eine Windenergieanlage auf dem Meer, die in diesem Jahr in Betrieb geht, bekommt beispielsweise in den ersten zwölf Jahren für jede Kilowattstunde Strom 15 Cent und danach 3,5 Cent. Das Gesetz soll dabei helfen, dass mehr erneuerbare Energien eingesetzt werden und die Bereitstellung mit der Zeit auch kostengünstiger wird, weil sich die Technologien durch die stetige Nachfrage weiterentwickeln.

Liberalisierter Strommarkt

Früher gab es in der deutschen Stromversorgung staatliche Unternehmen bzw. Unternehmen, die vom Staat kontrolliert wurden. Jeder Versorger war in einem bestimmten Gebiet tätig und die Verbraucher hatten keine Wahlmöglichkeit, sondern mussten den Strom grundsätzlich von ihrem regionalen Versorger beziehen. Dies änderte sich 1998: Der deutsche Strommarkt wurde liberalisiert, d. h. von seinen Beschränkungen befreit. Die Stromversorger stehen seitdem im Wettbewerb miteinander. Die Idee: Durch den Wettbewerb bemühen sich die Unternehmen um eine effizientere Bereitstellung der Energie und bieten sie im Idealfall zu niedrigeren Preisen an. Der Impuls dazu kam von der Europäischen Union, die einen europaweiten Binnenmarkt für Strom errichten möchte. Einzig im Bereich Stromtransport über die Netze gibt es keinen Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern. Ähnliches gilt auch für die Versorgung mit Gas.

Merit Order-Effekt

Als merit order wird die Reihenfolge bezeichnet, nach der die verschiedenen Stromerzeugungsanlagen eingesetzt werden. Bei geringer Nachfrage kommen zuerst Atom- oder Braunkohlekraftwerke zum Zug, die vergleichsweise günstig Strom erzeugen. Bei steigender Nachfrage werden erst Steinkohlekraftwerke hochgefahren und schließlich auch Kraftwerke mit sehr hohen Brennstoffkosten wie Gasturbinen. Der Preis an der Strombörse wird bestimmt durch das letzte Kraftwerk, das zugeschaltet werden muss, um die Nachfrage zu decken. Nun wird seit einigen Jahren immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt. Damit kann ein Teil der Nachfrage abgedeckt werden, bevor beispielsweise auf Strom aus Kohlekraftwerken zurückgegriffen werden muss. Dies liegt zum einen an den geringen bzw. nicht anfallenden Brennstoffkosten und zum anderen daran, dass die Netzbetreiber den Strom vorrangig abnehmen müssen. Das führt tendenziell dazu, dass der Börsenstrompreis in Zeiten mit viel Strom aus Windkraft- oder Photovoltaikanlagen niedriger als in Zeiten geringer Einspeisung ist. Dies wird als merit order-Effekt der erneuerbaren Energien bezeichnet..

Natürliches Monopol

Als merit order wird die Reihenfolge bezeichnet, nach der die verschiedenen Stromerzeugungsanlagen eingesetzt werden. Bei geringer Nachfrage kommen zuerst Atom- oder Braunkohlekraftwerke zum Zug, die vergleichsweise günstig Strom erzeugen. Bei steigender Nachfrage werden erst Steinkohlekraftwerke hochgefahren und schließlich auch Kraftwerke mit sehr hohen Brennstoffkosten wie Gasturbinen. Der Preis an der Strombörse wird bestimmt durch das letzte Kraftwerk, das zugeschaltet werden muss, um die Nachfrage zu decken. Nun wird seit einigen Jahren immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt. Damit kann ein Teil der Nachfrage abgedeckt werden, bevor beispielsweise auf Strom aus Kohlekraftwerken zurückgegriffen werden muss. Dies liegt zum einen an den geringen bzw. nicht anfallenden Brennstoffkosten und zum anderen daran, dass die Netzbetreiber den Strom vorrangig abnehmen müssen. Das führt tendenziell dazu, dass der Börsenstrompreis in Zeiten mit viel Strom aus Windkraft- oder Photovoltaikanlagen niedriger als in Zeiten geringer Einspeisung ist. Dies wird als merit order-Effekt der erneuerbaren Energien bezeichnet..Das „natürliche Monopol“ lässt sich besonders gut an einem Beispiel erklären: Die Stromversorgung ist an Leitungen gebunden, die das Kraftwerk mit den Endverbrauchern verbinden. Der Aufbau dieses Leitungsnetzes ist sehr kostenintensiv. Bis überhaupt eine erste Einheit Strom vertrieben und der erste Verbraucher mit Strom versorgt werden kann, sind enorme Investitionen nötig. Wenn die Leitungen aber einmal installiert wurden, kann ihre Kapazität ohne Probleme ausgenutzt werden. Die Kosten für den Transport weiterer Strommengen sinken dann: Die erste Einheit Strom ist wegen des Leitungsbaus noch sehr teuer. Vor Erreichen der Kapazitätsgrenze sind die zusätzlichen Kosten für eine weitere Einheit dann aber minimal. Man sagt auch: Die Grenzkosten liegen bei 0.

Netze

Verbund- und Verteilnetze

Elektrische Energie − also Strom − wird über Kabel und Leitungen transportiert. Ohne ein gut ausgebautes Stromnetz wäre es nicht möglich, die Verbraucher zu versorgen. Damit bei der Übertragung möglichst wenig Energie verloren geht, wird der Strom über verschiedene Spannungsebenen geleitet. Im Höchstspannungsnetz (220 bis 380 Kilovolt) werden große Strommengen über lange Entfernungen transportiert. Man könnte sie auch als „Strom-Autobahnen“ bezeichnen. Über diese Leitungen erfolgt auch der Stromaustausch mit dem Ausland. Zur Verteilung in den Regionen wird mit Hochspannung (36 bis 110 Kilovolt) und Mittelspannung (6 bis 36 Kilovolt) gearbeitet. Auf diesen „Bundesstraßen“ wird Strom z. B. zu lokalen Versorgern wie Stadtwerken und Großverbrauchern wie Industriebetrieben gebracht. Private Haushalte und kleine Gewerbebetriebe sind an die lokalen Verteilnetze (0,4 Kilovolt) angeschlossen − die „Land- und Ortstraßen“. In Deutschland beträgt die Länge des gesamten Stromnetzes momentan etwa 1,8 Millionen Kilometer, wobei etwa 1,44 Millionen Kilometer unter der Erde verlegt sind.

Grundlast- und Spitzenlast

Weil sich der Stromverbrauch im Tages- und Jahresverlauf verändert, ist auf Seiten der Erzeuger Flexibilität gefragt. Sie müssen auch kurzfristig in der Lage sein, auf Nachfrageveränderungen zu reagieren, denn im Stromnetz muss zu jedem Zeitpunkt die angebotene der nachgefragten Menge Strom entsprechen. Als Grundlast wird dabei der unabhängig von allen Änderungen immer vorhandene Strombedarf bezeichnet. Um diesen abzudecken werden vor allem Braunkohlekraftwerke und Atomkraft eingesetzt. An Werktagen wird in der Mittagszeit und am Abend mehr Strom als zu anderen Tageszeiten benötigt. Diese kurzfristig auftretenden Nachfragespitzen werden beispielsweise von Pumpspeicherkraftwerken, Gasturbinen oder Öl-/Gaskraftwerken abgedeckt. Sie können relativ schnell angefahren werden und lassen sich gut steuern.

Netzentwicklungsplan

Das deutsche Stromnetz ist in Bewegung, vor allem durch die Energiewende und den damit verbundenen Ausbau der erneuerbaren Energien: Denn Strom wird heute nicht mehr nur in großen Kraftwerken erzeugt, sondern auch in kleinen Anlagen, die Wind, Sonne oder Strom aus anderen Regionen versorgen. Seit 2012 müssen die vier Übertragungsnetzbetreiber jährlich einen Netzentwicklungsplan aufstellen und von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Darin müssen alle Maßnahmen beschrieben werden, die in den nächsten zehn Jahren notwendig sind, damit das Höchstspannungsnetz sicher und zuverlässig betrieben werden kann. Die Öffentlichkeit und die Verteilnetzbetreiber werden an der Erstellung des Netzentwicklungsplans beteiligt. Für die Verteilnetze, die ebenfalls ausgebaut werden müssen, liegt ein vergleichbarer Plan nicht vor.

Bundesnetzagentur

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über den Ausbau der Stromnetze und der steigenden Strompreise spielt auch die Bundesnetzagentur eine wichtige Rolle. Diese ist 2005 aus der „Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post“ hervorgegangen. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es unter anderem den Wettbewerb auf den Märkten für Gas und Strom zu gewährleisten. Innerhalb des Strommarktes werden beispielsweise die Preise für die Netzdurchleitung kontrolliert, so dass die netzbetreibenden Unternehmen nur eingeschränkte Spielräume in der Preisgestaltung eingeräumt bekommen. Zusätzlich soll die Bundesnetzagentur durch ein vereinfachtes Zulassungsverfahren einen schnelleren Ausbau der Stromnetze ermöglichen, die benötigt werden, um Strom aus erneuerbaren Quellen zu transportieren.

Strompreisbestandteile

EEG-Umlage

Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG) erhalten Betreiber von Anlagen, mit denen Strom aus erneuerbaren Energie wie Wind, Sonne und Biomasse produziert wird, 20 Jahre lang eine staatlich garantierte Vergütung für jede Kilowattstunde, die ins Netz eingespeist wird. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr erneuerbare Energien einzusetzen. Der auf diese Weise erzeugte Strom muss von den Stromnetzbetreibern abgenommen werden. Die Marktgesetze von Angebot und Nachfrage finden hier folglich keine Anwendung. Da der Strom aus erneuerbaren Energien im Vergleich zum konventionellen Strom, also beispielsweise aus Kohlekraftwerken, teurer ist, fallen Mehrkosten an. Diese werden in Form der EEG-Umlage auf den Strompreis für die Endverbraucher umgelegt. In diesem Jahr beträgt die Umlage je Kilowattstunde 5,3 Cent.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, d. h. sie orientiert sich an der Menge des verbrauchten Stroms und wird über den Strompreis dem Endverbraucher in Rechnung gestellt. Es werden also grundsätzlich sowohl Unternehmen als auch die privaten Haushalte belastet. Eingeführt wurde die Stromsteuer im Jahr 1999 als Einstieg in eine „ökologische Steuerreform“. Begründet wurde die Steuer im Gesetz mit dem zu niedrigen Preis von Energie bzw. Strom: durch diesen bestand kein bzw. nur ein geringer Anreiz, Einsparpotenziale zu nutzen und so den Verbrauch zu senken, auch der Ausbau der erneuerbaren Energien kam so nur langsam voran. Das gesamte Aufkommen aus dieser Steuer betrug im Jahr 2012 knapp 7 Mrd. Euro, das sind ca. 1 % des gesamten Steueraufkommens in der Bundesrepublik. Eine grundsätzliche Steuerbefreiung gilt für Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Nachdem in den vergangenen Jahren die Strompreise immer weiter angestiegen sind, ist aktuell eine Senkung bzw. Begrenzung der Stromsteuer in der Diskussion.

Offshore-Haftungsumlage

Offshore-Windanlagen nutzen die großen Windstärken auf dem Meer zur Stromerzeugung. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten auf See ist der Bau und Betrieb von Offshore-Anlagen mit hohen Kosten verbunden, die z. B. durch die nicht zeitplangemäße Anbindung der Anlagen an das Netz verursacht werden können. In einem solchen Fall kann der Betreiber der Offshore-Anlage den dort erzeugten Strom nicht ins Netz einspeisen, um ihn zu vermarkten. Um den Betreiber der Anlage von den dadurch entstehenden Kosten zu entlasten und das Risiko zu reduzieren, wurde im November 2012, neben anderen Maßnahmen, im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Haftungsregelung für Offshore-Windparks festgelegt. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, können die Betreiber der Offshore-Anlagen Entschädigung vom Netzbetreiber verlangen. Dieser wiederum kann die Kosten bis zu einer Obergrenze von 0,25 Cent je Kilowattstunde auf die Endverbraucher umlegen.

§19 StromNEV Umlage

Die sog. §19 StromNEV Umlage ist erst seit Kurzem Bestandteil des Endkundenstrompreises. Die genauen Regelungen sind im § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung festgelegt, daher die Bezeichnung. Die Umlage dient dazu, Rabatte auf Netzentgelte zu finanzieren. Solche Rabatte können von energieintensiven Unternehmen beantragt werden, weshalb auch von einer „Sonderkunden-Umlage“ gesprochen wird. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden haben und jährlich mindestens 7.000 Stunden Strom aus dem Netz entnehmen. Einnahmeausfälle, die den Netzbetreibern durch den Rabatt auf Netzgebühren entstehen, sollen über die §19 Umlage ausgeglichen werden. Die Kosten werden auf den Endverbraucher umgelegt. In diesem Jahr beträgt die Umlage für Stromkunden mit einem Verbrauch von bis zu 100.000 Kilowattstunden (kWh) 0,329 Cent/kWh. Im nächsten Jahr soll sie auf 0,029 Cent pro kWh sinken. Die §19 StromNEV Umlage wird kontrovers diskutiert.

KWK-Umlage

Die KWK-Umlage ist ein Bestandteil des Endkundenstrompreises. Die Abkürzung KWK steht für „Kraft-Wärme-Kopplung“. Mit dieser Technik kann auch die Wärme, die bei der Stromerzeugung mit fossilen Brennstoffen oder Biogas entsteht, genutzt werden. Energieträger wie Kohle lassen sich so effizienter einsetzen, was auch der Umwelt zugutekommt. Häufig stellen KWK-Anlagen Wärme für Krankenhäuser, Schwimmbäder, Industrie- und Gewerbebetriebe oder Wohnsiedlungen in unmittelbarer Nähe bereit. Die Kosten für solche Anlagen sind jedoch höher als wenn nur Strom genutzt werden soll. Damit sie dennoch zum Einsatz kommen, werden Betreiber seit 2002 nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert. Sie erhalten für jede Kilowattstunde Strom aus einer solchen Anlage einen festgelegten Fördersatz. Die Kosten dafür werden auf den Strompreis umgelegt. Die Höhe der Umlage legen die Netzbetreiber jährlich neu fest. Im Jahr 2016 lag der Wert bei/ in diesem Jahr liegt der Wert bei 0,126 Cent je Kilowattstunde.

Netznutzungsentgelt

Ein Bestandteil des Strom- bzw. Gaspreises ist das sog. Netznutzungsentgelt. Es wird von den Betreibern der Verteilnetze erhoben und ist über mehrere Verordnungen im Gesetz geregelt. Die Netzbetreiber erhalten das Entgelt für den Transport der Energie durch ihre Netze zu den Verbrauchern. Abgedeckt werden sollen darüber u. a. die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung. Die Netzentgelte können regional unterschiedlich hoch ausfallen. Im Durchschnitt beträgt der Anteil am Strom- bzw. Gaspreis etwas mehr als 20 %. Die Betreiber können die Höhe des Netznutzungsentgelts nicht beliebig bestimmen. Die Bundesnetzagentur ist dafür zuständig, für die Höhe der Erlöse aus dem Nutzungsentgelt Obergrenzen festzusetzen. Diese sind insbesondere davon abhängig, wie effizient ein Netzbetreiber arbeitet. Die Obergrenzen sollen den Unternehmen einen Anreiz bieten, die Kosten zu senken und an die Verbraucher weiterzugeben.

Ausbau der erneuerbaren Energien – Wärme

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und soll die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern. Es verpflichtet Eigentümer von Neubauten dazu, einen Teil des Wärmebedarfs aus solchen Quellen zu decken. Der Eigentümer kann die Form der erneuerbaren Energie frei wählen. Insbesondere kommen Erdwärme und Solarenergie in Frage, die über Wärmepumpen bzw. Sonnenkollektoren genutzt werden. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Eigentümer finanzielle Förderungen für entsprechende Maßnahmen beantragen können. Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen. Wenn erneuerbare Energiequellen technisch nicht nutzbar sind oder dem Eigentümer finanziell nicht zuzumuten, dann muss er den Verpflichtungen auch nicht nachkommen. Mit der Novellierung des Gesetzes zum 1. Mai 2011 findet das Gesetz nun auch auf bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden Anwendung. Hier spielt vor allem die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand eine wichtige Rolle.

Wärmewende

Für das Heizen und Kühlen wird in Deutschland etwa 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs aufgewendet. Dazu gehört beispielsweise auch die Warmwasserbereitung. In der Wärmeversorgung spielen fossile Energieträger in Form Erdgas und Heizöl noch eine große Rolle, allerdings werden dadurch auch entsprechend große Menge klimaschädliche Gase ausgestoßen. Deshalb gehört zur Energiewende auch, die Wärmeversorgung von fossilen auf erneuerbare Energien (z. B. durch Nutzung von Solarthermie) umzustellen und gleichzeitig die Effizienz (z. B. von Heiz- oder Klimaanlagen) zu verbessern. Dies wird manchmal auch als Wärmewende bezeichnet. Viele Maßnahmen setzen vor allem an der Wärmeversorgung von Gebäuden – egal ob Wohngebäuden, Büroräume und Industriebetriebe – an. Link: https://www.unendlich-viel-energie.de/themen/waerme

Ausbau der erneuerbaren Energien – Mobilität

Combined Charging System

Combined Charging System (CCS) ist ein technisches System, dass das Aufladen von Elektrofahrzeugen an Ladesäulen standardisieren soll. Das eigentliche System besteht aus drei Komponenten: eine Ladesäule, die es dem Kunden ermöglicht sowohl Wechselstrom als auch Gleichstrom für sehr schnelles Aufladen seines Fahrzeuges zu nutzen; ein intelligentes Steuerungssystem, dass das Erfassen und Abfragen von allen Daten von dem Fahrzeug ermöglicht, die sowohl für den Ladevorgang als auch die Bezahlung notwendig sind und einem Stecker, der das Anschließen von Fahrzeugen unterschiedlicher Hersteller erlaubt. In Zukunft soll jeder Ladepunkt in der Europäischen Union und jedes Fahrzeug europäischer Hersteller CCS unterstützen. Ein gemeinsamer Standard soll neben den technischen Vorteilen vor allem zur Akzeptanz der Elektromobilität beitragen. Als einheitliches Ladesystem hat sich CCS nicht nur in Europa, sondern auch in den USA etabliert.

Elektromobilitätsgesetz

Mit dem Elektromobilitätsgesetz, das im Juni 2015 in Kraft getreten ist, soll das Fahren von elektrisch betriebenen Autos attraktiver werden. Das Gesetz sieht eine Reihe von Sonderprivilegien vor. Dazu gehören unter anderem reduzierte Parkgebühren und die Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentliche Straße wie beispielsweise Busspuren. Inwiefern von den Sonderregelungen Gebrauch gemacht wird, hängt von den Kommunen ab, da sie dafür ihre Straßenverkehrsordnungen ändern müssen. Derzeit sind gut 30.000 Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs. Ziel der Bundesregierung ist es, dass sich die Zahl bis 2020 auf eine Million Fahrzeuge erhöht. Bis 2050 soll der Endenergieverbrauch im Verkehrssektor um rund 40 Prozent gegenüber 2005 sinken.

E10

Seit 2011 wird an den Tankstellen E10-Superbenzin angeboten. Es enthält einen Anteil von max. 10 Prozent Bioethanol. Dabei handelt es sich um einen Bioalkohol, der z. B. aus Getreide oder Zuckerrüben hergestellt wird. Die Einführung von E10 geht nicht auf die deutsche Energiewende zurück, sondern ist im Zusammenhang mit der europäischen Richtlinie zur Kraftstoffqualität zusehen, die wie alle Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden muss. Danach dürfen an Tankstellen neben E5-Superbenzin (max. 5 % Bioethanol) auch E10-Superbenzin (max. 10 % Bioethanol) vertrieben werden. Ein gesetzlicher Zwang besteht aber nicht. Die Branche ist nach einer Verordnung der Bundesregierung seit einigen Jahren gesetzlich verpflichtet, einen bestimmten Anteil an Biokraftstoffen abzusetzen. Dieser Anteil liegt bis einschließlich 2014 bei 6,25 % (sog. Biokraftstoffquote). Wird der Anteil unterschritten, drohen Strafen. D. h., dass die Einführung von E10 eine Maßnahme darstellt, um diesen Verpflichtungen nachzukommen. Der neue Kraftstoff ist nach wie vor umstritten.

Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie

Etwa ein Drittel des gesamten deutschen Primärenergieverbrauchs wird aufgewendet, um Autos, Busse und Lastwagen auf den Straßen anzutreiben. Dabei entsteht viel klimaschädliches CO2, weil in erster Linie der fossile Energieträger Mineralöl zum Einsatz kommt. Deshalb hat die Bundesregierung 2013 im Rahmen der Energiewende die sogenannte Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) beschlossen. Sie beschreibt wichtige Felder, an denen gearbeitet werden muss, um die Ziele der Energiewende im Verkehrsbereich umzusetzen. Darin enthalten sind auch sehr viele Informationen über Antriebstechnologien und Kraftstoffoptionen. Die MKS bezieht sich nicht nur auf Pkws, sondern beschäftigt sich auch mit dem Schienen-, Luft- und Schiffverkehr. Link zum Mehr Lesen

Plug-in-Hybride

Die Fahrzeuge mit Plug-in-Technologie sind Fahrzeuge mit einem Elektroantrieb, die jedoch zwei Stromquellen nutzen: Zum einen wird ihre Batterie aus einer Steckdose aufgeladen. So können sie je nach Hersteller und Modellvariante bis zu 50 km rein elektrisch fahren. Wenn die Batterie jedoch leer ist, dann wird sie von einem zusätzlich eingebauten Verbrennungsmotor (meistens Benzinmotor) über Generator aufgeladen. Vorteile dieser Mix-Technologie im Vergleich zu einem reinen Elektroauto ohne Verbrennungsmotor besteht in der durch die überall vorhandenen Tankstellen höheren Reichweite. Plug-in-Hybride stellen einen kleinen Schritt hin zur Energiewende beim Auto dar.