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1×1 der Energiewende: „Energieeffizienz / Energiesparen“

Energieproduktivität

Die Energieproduktivität ist ein Maß dafür, wie effizient eine Gesellschaft Energie einsetzt. Sie zeigt an, ob das Bruttoinlandsprodukt ― also der Wert aller Güter und Dienstleistungen, die in einem Jahr für den Endverbrauch hergestellt wurden ― mit viel oder wenig Energieeinsatz erwirtschaftet wurde. Die Energieproduktivität bezieht sich entweder auf den Primärenergieverbrauch oder Endenergieverbrauch. Eine Erhöhung der Energieproduktivität wird als wichtiger Indikator dafür angesehen, dass deutsche Unternehmen bei der Herstellung ihrer Produkte mit weniger Energie auskommen. Deshalb ist es das Ziel der Bundesregierung, die Energieproduktivität bis 2020 deutlich zu erhöhen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Aussagekraft der Kennzahl begrenzt ist. Sie sagt beispielsweise nichts darüber aus, ob der absolute Energieverbrauch in einem Land gesunken ist. Die Energieproduktivität kann auch dadurch steigen, dass Branchen mit einem hohen Energiebedarf (z. B. Stahlerzeugung) ihre Produktion in andere Länder verlagern.

EU-Richtlinie Energieeffizienz

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Primärverbrauch

Die Bundesregierung hat sich insbesondere das Ziel gesetzt, bis 2020 den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu vermindern. Was ist jedoch konkret unter dem Begriff Primärenergieverbrauch zu verstehen? Energieträger , wie sie in der Natur vorzufinden sind, werden als Primärenergieträger bezeichnet. Beispiele sind Rohöl, unbearbeitete Kohle oder auch der Wind. Da diese Energieträger nur in den seltensten Fällen für den Verbrauch zur Verfügung stehen, findet eine Aufbereitung statt. Zum Beispiel erzeugt man aus Erdöl in der Raffinerie Dieselkraftstoff und Benzin; aus Erdgas wird Wärme und Strom. Bei der Umwandlung kommt es jedoch zu Verlusten, sodass vom gesamten Primärenergieverbrauch in Deutschland rund zwei Drittel als Endenergie (z. B. Strom aus der Steckdose, Diesel im Tank) zum Verbraucher gelangen. Die Endenergie kann in der Regel auch nicht vollständig umgesetzt werden, sodass die verbleibende, letztlich wirklich genutzte Energie als Nutzenergie bezeichnet wird.

Energieeffizienz / Energiesparen – Strom

Energieaudit

Ein Energieaudit ist eine Energieberatung, mit der ein Unternehmen über seinen Energieverbrauch und die Einsparmöglichkeiten informiert wird. Dabei werden viele Daten gesammelt, analysiert und die Ergebnisse in einem Energieauditbericht mit Verbesserungsempfehlungen zusammengefasst. Für große Unternehmen ist ein Energieaudit seit 2015 Pflicht und muss alle vier Jahre wiederholt werden, so schreibt es das Energiedienstleistungsgesetz vor. Die genauen Anforderungen an das Energieaudit und wer es durchführen darf sind in der Norm DIN EN 16247-1 festgelegt, die europaweit als einheitliche Standards gilt. In Deutschland überprüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ob die betroffenen Unternehmen (ca. 50.000) einen Auditbericht vorlegen können.

Energieeffizienz-Label

Bei Fragen der Energieeffizienz geht es darum, die zur Verfügung stehende Energie optimal auszunutzen. Anders ausgedrückt: Ein bestimmter Nutzen (z. B. angenehm warmes Wohnzimmer, Licht) soll mit wenig Energieaufwand erreicht werden. Je weniger Strom beispielsweise eine Waschmaschine benötigt, desto besser ist seine Energieeffizienz. Damit der Verbraucher sich einen Überblick über die Energieeffizienz von Produkten wie elektrischen Haushaltsgeräten oder auch Leuchtmitteln verschaffen kann, sind diese häufig mit einem Energieeffizienz-Label gekennzeichnet. Das bekannteste Label ist die EU-Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte, die das Gerät in eine Effizienzklasse einordnet und auch spezifische Merkmale wie beispielsweise den Wasserverbrauch oder Geräuschentwicklung ausweist.

Smart Meter

„Smart Meter“ sind digitale Zähler, die den Energieverbrauch messen. Anders als herkömmliche Zähler ermitteln sie aber nicht nur die verbrauchte Menge, sondern gehen „intelligent“ vor. So wird beispielsweise der Stromverbrauch nicht nur gemessen sondern auch analysiert und ausgewertet. Durch die genaue Aufschlüsselung können „Stromfresser“ leicht ermittelt und so Energiesparpotenziale beim Verbraucher aufgedeckt werden, z. B. veraltete Hausgeräte, die einen besonders hohen Energieverbrauch haben. Technisch besteht die Möglichkeit, die Daten für die Rechnungsstellung und weitere Auswertung direkt an das Versorgungsunternehmen zu übertragen. Für dieses lassen sich so u. a. Informationen darüber gewinnen, zu welchen Zeiten besonders viel Strom von den Kunden abgerufen wird („Lastspitzen“). Die Spitzen der Stromerzeugung können die Versorgungsunternehmen dann besser auf das Verhalten der Kunden abstimmen.

Top Runner-Ansatz

Die Bundesregierung will den effizienteren Umgang mit Energie u. a. durch den sog. Top Runner-Ansatz fördern, der auf Vorgaben der EU zurückgeht. Was verbirgt sich dahinter? Mit diesem Ansatz wird das Ziel verfolgt, dass nur besonders umweltverträgliche und energieeffiziente Produkte auf dem Markt angeboten werden. Dazu werden unterschiedliche Instrumente eingesetzt. Im Mittelpunkt stehen Vorgaben von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bestimmter Produktgruppen (z. B. Fernsehgeräte, Waschmaschinen), an die sich die Hersteller halten müssen. Ein weiteres Instrument ist die Pflicht, Haushaltsgeräte mit einem Energieverbrauchsetikett (EU-Label) zu kennzeichnen. Das Vorbild für den Ansatz liefert das Top Runner-Modell, das erstmals in Japan umgesetzt wurde. Dort gilt innerhalb einer Produktgruppe (z. B. DVD-Recorder, PCs) das Produkt mit dem niedrigsten Energieverbrauch als Standard – als Top Runner. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen dann alle Hersteller diesen Standard erreichen. Gelingt dies nicht, darf das Produkt nicht mehr auf dem Markt verkauft werden.

Energieeffizienz / Energiesparen – Wärme

Energetische Gebäudesanierung

Ein wesentlicher Baustein der Energiewende stellt die energetische Gebäudesanierung dar. In privaten Haushalten werden rund 85 Prozent des gesamten Energiebedarfs für Raumerwärmung und Warmwasser eingesetzt. Um das Ziel zu realisieren, den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2050 um 80 % zu senken, müssen diverse Anstrengungen von Seiten der Politik und der Gebäudeeigentümer unternommen werden. Das Einsparpotenzial durch Dämmungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. durch Außenwand-, Dach-, Keller- oder Fensterdämmung sowie Heizungssanierung und Wärmerückgewinnung durch Lüftungsanlagen ist groß. Aktuellen Studien zufolge wird von den energetischen Einsparpotenzialen bei Sanierungen durchschnittlich nur rund ein Drittel ausgeschöpft. Auch wenn Gebäudeeigentümer für energieeffizientes Sanieren oder Bauen staatliche Fördergelder in Form von vergünstigten Krediten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen können, stellen die z. T. hohen Investitionskosten ein großes Hemmnis dar.

Energie-Contracting

Hinter dem Begriff „Energie-Contracting“ verbergen sich verschiedene Arten von Energiedienstleistungen, die helfen sollen, Energieeinsparpotenziale in Gebäuden zu nutzen bzw. Energie effizienter einzusetzen, ohne dass der Eigentümer die dafür notwendigen Investitionen selber tätigen muss. Die gängigste Form ist das Energieliefer-Contracting. Dabei plant, finanziert und wartet ein spezialisierter Dienstleister eine Energieanlage oder modernisiert eine bereits vorhandene Anlage. Anbieter sind beispielsweise Energieversorger, Anlagenbauer und Energieagenturen. Der Kunde erhält vom Contractor letztendlich die benötigte Menge an Energie, die z. B. in Form vom Strom oder Wärme geliefert wird. Als Gegenleistung zahlt er für die Vertragslaufzeit eine vereinbarte Rate. Diese setzt sich meistens aus einem Grundpreis für die Anlagenbereitstellung (€ pro Jahr) und einem Arbeitspreis (€ pro Einheit abgenommene Energie) zusammen. Kunden sind häufig Wohnungsgesellschaften, Gewerbebetriebe und Kommunen. Auch für private Hausbesitzer gibt es entsprechende Angebote. Eine weitere Form ist das Energiespar-Contracting. Hierbei wird ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Dienstleister verpflichtet, eine Energieeinsparung in einer fest vereinbarten Höhe bei dem Kunden zu erzielen. Hierzu führt er Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen durch, die durch eine Beteiligung an den Energiekosteneinsparungen finanziert werden.

Investoren-Nutzer-Dilemma

Im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung wird häufig von einem Investoren-Nutzer-Dilemma gesprochen. Gemeint ist damit, dass Vermieter entsprechende Modernisierungsmaßnahmen unterlassen, weil die dafür anfallenden Kosten nicht oder nur z. T. auf die Miete umgelegt werden können, der Mieter jedoch als Nutzer der Wohnung profitiert (z. B. niedrigere Heizkosten, höherer Wohnkomfort). Deshalb werden häufig nur Maßnahmen durchgeführt, um die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindeststandards zu erfüllen, obwohl es im Hinblick auf Klima und Energieressourcen natürlich wünschenswert wäre, so wenig Energie wie möglich einzusetzen. Dilemmasituationen können auch in vielen anderen Bereichen beobachtet werden.

Energieeffizienz / Energiesparen – Mobilität

Intermodalität

Der Begriff Intermodalität wird verwendet, wenn es um die verkette Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für eine Strecke geht. Ein Beispiel ist die Fahrt mit dem Fahrrad zur Haltestelle, um von dort mit dem Bus zur Arbeit zufahren. Auch beim Transport von Gütern gibt es intermodalen Verkehr, wenn beispielsweise eine Fracht zunächst per Containerschiff und dann weiter mit einem Lkw befördert wird. In diesem Fall werden das Containerschiff und der Lkw als Verkehrsträger bezeichnet. Wenn im Rahmen der Energiewende also davon gesprochen wird, dass intermodale Konzepte benötigt werden, ist in der Regel gemeint, die Möglichkeiten zu verbessern, Angebote von Bahn, öffentlichem Personennahverkehr, Carsharing und Radverkehr klug miteinander zu verknüpfen. Das gilt auch für den Güterverkehr.